Winterdienst vom Fachmann!
Eine weiße Schneedecke ist zwar schön anzusehen, bringt für Hauseigentümer jedoch eine Menge Verpflichtungen mit sich.
Der Winterdienst für Wege, Zufahrten und Innenhof auf dem und rund um das Grundstück ist gesetzlich geregelt. Die Räum- und Streupflicht legt genau fest, wann der Winterdienst zu erfolgen hat.
Allerdings sind viele Immobilienbesitzer aufgrund Ihrer beruflichen Verpflichtungen oder Alter und Krankheit nicht in der Lage, den gesetzlichen Winterdienst zu erfüllen. In diesem Fall ist der Hausmeisterservice auch beim Winterdienst Ihr zuverlässiger Partner.
Unser Hausmeisterservice erstellt gerne ein Leistungspaket für den Winterdienst, der auf die Gegebenheiten eines Anwesens zurechtgeschnitten ist. Hausbesitzer, die den Winterdienst nicht dem Zufall überlassen wollen, können sich jetzt beraten lassen oder direkt den Service buchen! Kontaktieren Sie uns jetzt für Ihren Winterdienst – denn der nächste Schnee kommt schneller, als Sie denken!
Gesetzliche Pflicht zum Winterdienst
Der Winterdienst ist gesetzlich geregelt. Das bedeutet, Gehwege und Zufahrten müssen bis 7 Uhr am Morgen geräumt und gestreut werden. Schnee, der in der Nacht fällt, muss ebenfalls um 7 Uhr in der Frühe durch den Winterdienst beseitigt sein, an Sonn- und Feiertagen bis 9 Uhr. Hausbesitzer können diese Pflicht zwar an die Mieter delegieren. Doch die Praxis hat gezeigt, dass berufliche und private Verpflichtungen dieser Aufgabe oft entgegenstehen. Die Lösung ist hier ein professioneller Winterdienst.
Neben dem zeitlichen Aufwand sind auch verschiedene Vorschriften beim Winterdienst zu beachten. So darf häufig statt Streusalz nur Sand oder Granulat verwendet werden. Gehwege müssen verpflichtend auf einer bestimmten Breite geräumt werden und auch, wenn es den ganzen Tag über schneit, sind gewisse Regeln zu beachten.
Statt Kopfzerbrechen genießen Hausbesitzer besser entspannt die kalte Jahreszeit und beauftragen einen professionellen Winterdienst. Der beherrscht sämtliche Vorschriften und wendet Sie an. Außerdem kommen beim Winterdienst moderne Gerätschaften zum Einsatz, sodass Haus und Hof blitzschnell geräumt sind. Ein professioneller Winterdienst verleiht zusätzlich Sicherheit – so kann der Nachweis der Beauftragung entscheidend sein, wenn es um Versicherungsansprüche geht!
Rund um Service!
Die Verkehrssicherungspflicht sollte daher zur Sicherheit von Hausbewohnern und Passanten einem Profi überlassen werden.
Der Winterdienst umfasst:
- Räumen und Entfernen von Schnee
- Streuen von Gehwegen, Straßen, Zufahrten und Plätzen
- Zeitnahes Entfernen von Schnee und Eis
- Streugutbeseitung
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf!
Kontaktieren Sie uns einfach und lassen Sie sich von unseren Leistungen und unseren attraktiven Angeboten für Gewerbe und Privat überzeugen.